Geschäftsmodelle der Photovoltaik für Gewerbe und Industrie: Praxisnah erklärt
Photovoltaik-Geschäftsmodelle für Gewerbe und Industrie
Unternehmen in Gewerbe und Industrie setzen zunehmend auf Photovoltaik, um Energiekosten zu senken und Klimaziele zu erreichen.
Dabei gibt es verschiedene Geschäftsmodelle, wie Firmen den erzeugten Solar nutzen oder bereitstellen können. Je nach Ausgangslage - ob eigener Standort, externe Fläche, Mietobjekt oder Dienstleister - kommen Modelle wie On-Site-PPA, Off-Site-PPA, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Energieliefer-Contracting oder Pacht in Frage.
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über diese Photovoltaik-Geschäftsmodelle für Gewerbe und Industrie.
Für jedes Modell wird erklärt, was es ist, welche Vorteile es für Anlagenbetreiber, Eigentümer und Mieter bietet, und welche Besonderheiten rechtlicher, technischer oder konzeptioneller Natur zu beachten sind. Die Betrachtung erfolgt neutral und praxisorientiert, sodass Entscheider die passende Lösung für ihre Solarprojekte finden können.
Zusätzlich zu den hier aufgelisteten Geschäftsmodellen gibt es für jedes Unternehmen natürlich die Möglichkeit die eigenen Dachflächen zu nutzen und eine Anlage selbst zu errichten und zu betreiben. Die Möglichkeiten der Nutzung sind vielfältig und betrachten wir in einem anderen Artikel.
On-Site-PPA
Was ist ein On-Site-PPA?
Ein On-Site-PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag, bei dem Solarstrom direkt vor Ort beim Verbraucher erzeugt und verbraucht wird. Dabei installiert ein externer Projektierer oder Energieversorger eine PV-Anlage auf dem Firmengelände etwa auf dem Hallendach eines Industriebetriebs und liefert den erzeugten Strom hinter dem Netzanschlusspunkt direkt an das Unternehmen.
Der Clou: Da das öffentliche Stromnetz nicht genutzt wird, entfallen oder verringern sich Netzentgelte und andere Abgaben auf diesen Solarstromanteil. Das On-Site-PPA orientiert sich in der Dimensionierung meist am Verbrauchsprofil des Kunden; überschüssiger Solarstrom kann ins Netz eingespeist werden.
Im Gegensatz zum Eigenverbrauch (bei dem das Unternehmen die Anlage selbst besitzt und betreibt) übernimmt beim On-Site-PPA ein Dritter die Investition, Installation und Betriebsführung und verkauft den Strom an den Verbraucher.
Dieses Modell ist insbesondere seit Wegfall der EEG-Umlage 2022 populär geworden, da nun die Lieferung durch Dritte wirtschaftlich ebenso attraktiv sein kann wie eine Eigeninvestition. Auch die extreme Strompreis-Volatilität der letzten Jahre hat das Interesse an PPAs mit langfristig planbaren Preisen geweckt.
Insgesamt bietet das On-Site-PPA dem Kunden eine Rundum-sorglos-Lösung: Das Betriebsrisiko trägt der Anlagenbetreiber, während der Kunde langfristig grünen Strom zu kalkulierbaren Kosten bezieht.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Stabile Einnahmen: Der PV-Anlagenbetreiber (Investor) erhält durch den PPA einen langfristig festen Abnahmepreis je kWh vom Unternehmen. Dies sichert planbare Erlöse über die Vertragslaufzeit und reduziert das Absatzrisiko im Vergleich zum Verkauf an der Börse.
Keine Vermarktungskosten: Da der Strom vor Ort verbraucht wird, entfallen Vermarktungskosten wie Börsengebühren oder Kosten für Bilanzkreismanagement weitgehend. Der Betreiber muss nur Überschüsse direktvermarkten.
Umgehung von Netzentgelten: Die direkte Lieferung hinter dem Zähler ermöglicht es, Netzentgelte und Umlagen auf den gelieferten Solarstrom zu vermeiden, was den Betreiber in Preisverhandlungen wettbewerbsfähig macht.
Langfristige Partnerschaft: On-Site-PPAs laufen oft 10-20 Jahre. Diese langfristige Kundenbeziehung bietet dem Betreiber Planungssicherheit und die Chance, Zusatzservices (Wartung, Monitoring) zu verkaufen.
Vorteile für Eigentümer
Keine Investitionskosten: Der Gebäudeeigentümer muss nicht selbst in die PV-Anlage investieren. Dach- oder Flächeneigentümer können vielmehr ihre Fläche einem Betreiber zur Verfügung stellen, der die Anlage finanziert und betreibt.
Pachterlöse für Flächennutzung: Ist der Eigentümer nicht selbst Stromabnehmer, kann er für die Bereitstellung der Dachfläche eine Pacht oder Miete vom Anlagenbetreiber erhalten. So generiert die Immobilie zusätzliche Einnahmen ohne eigenen Aufwand.
Wertsteigerung der Immobilie: Ein mit PV ausgestattetes Gebäude gewinnt an Attraktivität und Wert, insbesondere für gewerbliche Mieter mit Interesse an niedrigen Energiekosten und Nachhaltigkeit. Außerdem kann der Eigentümer so etwaige ESG Auflagen erfüllen.
Geringer Aufwand: Planung, Bau und Betrieb der PV-Anlage übernimmt der PPA-Partner. Der Eigentümer muss sich nicht um Genehmigungen, Wartung oder Versicherung der Anlage kümmern.
Vorteile für Mieter
Energiekostensenkung: Gewerbliche Mieter oder Industrikunden beziehen Solarstrom vor Ort meist günstiger als Netzstrom. Durch den Wegfall von Netzentgelten und Margen Dritter kann der PPA-Strompreis unter dem herkömmlichen Stromtarif liegen.
Keine eigene Anlage nötig: Das Unternehmen muss keine eigene PV-Anlage planen, finanzieren oder betreiben. Es erhält grünen Strom frei Haus und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
Planbare Strompreise: On-Site-PPAs bieten oft einen fixen oder indexgebundenen Strompreis über viele Jahre. Das schützt vor Börsenpreis-Schwankungen und gibt Budgetsicherheit.
Nachhaltigkeitsvorteil: Der Bezug von Solarstrom vom eigenen Dach verbessert die CO₂-Bilanz des Mieters. Dies kann für CSR-Berichte, Kundenimage und eventuelle Zertifizierungen wertvoll sein.
Besonderheiten
On-Site-PPAs erfordern vertraglich klare Regelungen, da Erzeuger und Verbraucher unterschiedliche Parteien sind (im Gegensatz zur klassischen Eigenversorgung). Beispielsweise Mindestabnahmemengen (take-or-pay), Messungen und Preisanpassung sind häufige Bestandteile der Verhandlungsprozesse.
Technisch muss sichergestellt sein, dass die PV-Anlage hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt wie der Verbraucher installiert ist. Zudem braucht es Messkonzepte zur Aufteilung von selbstgenutztem und gegebenenfalls eingespeistem Strom.
Dimensionierung und Lastprofil-Abstimmung sind wichtig: Die Anlage wird idealerweise so ausgelegt, dass ein Großteil des Solarstroms zeitgleich vom Betrieb genutzt werden kann. Überschüsse werden eingespeist und vergütet (z.B. via Einspeisevergütung oder Direktvermarktung).
Off-Site-PPA
Was ist ein Off-Site-PPA?
Ein Off-Site-PPA bezeichnet einen Stromliefervertrag, bei dem der Solarstrom nicht am Verbrauchsstandort selbst, sondern an einem externen Standort produziert und über das öffentliche Netz zum Abnehmer geliefert wird.
Erzeuger und Verbraucher vereinbaren bilanziell die Abnahme einer bestimmten Strommenge aus einer PV-Anlage, die räumlich getrennt vom Verbraucher stehen kann. Praktisch speist der PV-Anlagenbetreiber den Strom ins Netz ein, und der Abnehmer erhält an seinem Standort die entsprechende Menge gutgeschrieben (meist über gekoppelte Bilanzkreise).
Dies ermöglicht es Unternehmen, auch ohne eigene Dachfläche oder Grundstücke von Solarstrom zu profitieren. Der große Vorteil: Der Standort der PV-Anlage ist flexibel wählbar, z.B. auf verfügbaren Freiflächen, was höhere Erträge ermöglicht.
Ein Off-Site-PPA erfordert jedoch einen Energieversorger oder Direktvermarkter, der die Netzdurchleitung organisiert und sicherstellt, dass Einspeiser und Abnehmer über das Stromnetz verbunden sind.
Oft spricht man auch von Sleeved PPA, wenn ein Lieferant zwischengeschaltet wird, oder von virtuellen PPA, wenn rein finanziell ausgeglichen wird, klassisch ist beim Off-Site-PPA jedoch eine physische Lieferung und Abnahme über das Netz vereinbart.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Größere Standortwahl: Der PV-Projektierer kann die Anlage an einem optimalen Standort errichten, da keine Nähe zum Kunden erforderlich ist. Dadurch sind höhere Renditen möglich.
Skaleneffekte: Oft können Off-Site-Anlagen größer dimensioniert werden (z.B. Solarparks), was Kostenvorteile bei Bau und Betrieb bringt. Der Anlagenbetreiber kann überschüssigen Strom an weitere Abnehmer verkaufen, da ein Solarpark mehrere PPAs mit verschiedenen Abnehmern bedienen kann.
Lange Abnahmeverträge: Genau wie On-Site werden Off-Site-PPAs meist für 5-20 Jahre abgeschlossen. Der Betreiber erhält langfristige Absatzsicherheit für einen Großteil der Produktion. Das erleichtert die Finanzierung neuer PV-Projekte, da Banken die festen Einnahmen berücksichtigen.
Vorteile für Eigentümer
Einnahmen durch Verpachtung: Besitzer von Freiflächen oder großen Dachflächen (z. B. Logistikhallen) können diese an PV-Investoren für Off-Site-Projekte verpachten. Sie erhalten dafür regelmäßige Pachtzahlungen oder einmalige Entgelte. Besonders Freiflächen-PV (Solarparks) sind für Landwirte oder Unternehmen mit Brachflächen interessant, wenn ein externer Abnehmer über PPA gewonnen wird.
Kein Eigenbetrieb nötig: Der Flächeneigentümer muss keine eigene PV-Anlage betreiben, profitiert aber indirekt vom Solarprojekt auf seinem Grund. Die Verantwortung für Technik, Betrieb und Lieferung trägt der Anlagenbetreiber.
Nutzungsaufwertung: Ungenutzte oder wenig ertragreiche Flächen (z. B. Konversionsflächen, Dächer ohne Eigenbedarf) erhalten durch Verpachtung an PV-Projekte einen Mehrwert. Zudem kann der Eigentümer sein Engagement für erneuerbare Energien hervorheben, was bei Stakeholdern gut ankommt.
Vorteile für Mieter
Erneuerbare Energie ohne eigene Flächen: Unternehmen, die keine geeigneten Dachflächen oder Grundstücke haben (z.B. Mieter in Bürogebäuden oder energieintensive Betriebe in gemieteten Hallen), können über Off-Site-PPAs dennoch Ökostrom aus neuen PV-Anlagen nutzen. Sie müssen nicht am gleichen Ort wie die Anlage sein.
Nachhaltigkeitsziele erreichen: Ein Off-Site-PPA ermöglicht es, große Strommengen als grünen Strom zu deklarieren. Für Industrieunternehmen mit Klimastrategie (Stichwort PPA Industrie) ist dies ein Weg, den Strombezug zu dekarbonisieren und Zertifikate (Herkunftsnachweise) für erneuerbaren Strom zu erhalten.
Preissicherheit: Wie beim On-Site-PPA wird ein langfristiger Strompreis vertraglich fixiert. Der Abnehmer sichert sich damit gegen Marktpreisschwankungen ab. Gerade bei volatilen Börsenstrompreisen stabilisiert ein PPA die Energiekosten.
Flexible Vertragsgestaltung: Off-Site-PPAs können auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten werden, etwa hinsichtlich Vertragslaufzeit, Liefermenge (Teil- oder Vollversorgung), Preisformel (fixer Preis, gleitender Index) und Optionen für zusätzliche Mengen. Das gibt dem Stromkunden Flexibilität, seine Beschaffungsstrategie anzupassen.
Besonderheiten
Ein Off-Site-PPA erfordert die Einbindung eines Stromlieferanten, der die Anlage in seinen Bilanzkreis aufnimmt und den Strom zum Abnehmer “durchleitet”.
In Deutschland fallen bei physischer Lieferung alle regulären Netzentgelte, Steuern und Umlagen an. Der PPA-Preis ist also typischerweise exklusive dieser Gebühren kalkuliert; der Abnehmer zahlt Netzkosten separat oder der Lieferant rechnet sie durch.
Dadurch ist Off-Site-Strom in der Regel als On-Site-Strom, aber immer noch günstiger bzw. stabiler als vollständig über den freien Markt zu beziehen. Rechtlich handelt es sich um einen normalen Stromliefervertrag über das öffentliche Netz. Wichtig ist die Zusatzvereinbarung über Grünstrom-Herkunft und -Menge. Oft werden Herkunftsnachweise (HKN) übertragen, um dem Abnehmer die Ökostromqualität zu garantieren.
Zu beachten ist außerdem, dass Off-Site-PPAs keine physische Versorgungsgarantie für jeden Moment bieten, PV-Anlagen produzieren volatil. Daher schließen Unternehmen oft strukturierte PPAs, bei denen ein Versorger bei Dunkelheit oder Mindererzeugung Ersatzstrom liefert (Sleeved PPA).
Außerdem gibt es virtuelle PPAs (auch Synthetic PPA), bei denen Abnehmer und Betreiber einen Differenzkontrakt schließen: Der Betreiber verkauft den Strom an der Börse, und der Industriekunde zahlt bzw. erhält die Differenz zum vereinbarten Preis. Solche Modelle sind finanzieller Natur und kommen ohne physische Lieferung aus. Sie sind in Deutschland jedoch eher bei Großkunden verbreitet, während KMU vermehrt physische Off-Site-PPAs mit Versorgern nutzen. Insgesamt bieten Off-Site-PPAs insbesondere großen Industrieunternehmen die Möglichkeit, standortunabhängig in die Energiewende einzusteigen, allerdings zum Preis der vollen Netzkosten und mit etwas komplexerer Vertragsstruktur.
Mieterstrom
Was ist das eigentlich?
Mieterstrom ist ein Geschäftsmodell, bei dem Solarstrom aus einer PV-Anlage auf oder an einem Gebäude direkt an die Mieter dieses Gebäudes geliefert wird.
Ursprünglich konzipiert für Mehrfamilienwohnhäuser, ermöglicht das Mieterstrommodell Bewohnern von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren, ohne eine eigene Anlage zu besitzen. Der Solarstrom wird vom Anlagenbetreiber (oft der Eigentümer/Vermieter oder ein Dienstleister) an die Endverbraucher im Gebäude verkauft, wobei etwaiger Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist wird. Seit wenigen Jahren wird Mieterstrom aber auch in Gewerbeobjekten vereinfacht.
Mieterstrom wird durch das EEG gefördert: Betreiber erhalten einen Mieterstromzuschlag oder erhöhte Einspeisevergütung für lokal gelieferten Solarstrom.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Lokale Erlöse statt Einspeisung: Der Betreiber (z.B. der Vermieter oder ein Drittinvestor) kann den Solarstrom direkt vor Ort verkaufen und erzielt dabei Erlöse nahe dem Endkundentarif statt nur Börsen- oder Einspeisevergütung. Durch den Mieterstromzuschlag erhöht sich die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.
Hoher Eigenverbrauchsanteil: In Gebäuden mit mehreren Verbrauchern lassen sich hohe Anteile des PV-Stroms direkt nutzen, weil die Lastprofile der Mieter summiert werden. Das reduziert Verluste durch Einspeisung und steigert die Rentabilität der Anlage.
Gebundenes Kundenklientel: Der Betreiber hat über den Mieterstromvertrag einen direkten Draht zu den Mietern als Kunden. Das bietet Querverkaufsmöglichkeiten (z.B. Speicher, E-Ladelösungen oder Wärmestrom) und bindet die Mieter stärker an die Liegenschaft.
Vorteile für Eigentümer
Attraktivere Immobilie: Ein Vermieter, der Mieterstrom anbietet, steigert die Attraktivität seines Objekts. Immer mehr Mieter in Gewerbe und Industrie schätzen die Möglichkeit, günstig vor Ort erzeugten Solarstrom zu beziehen, was sich positiv auf Mietzufriedenheit und -bindung auswirken kann.
Zusätzliche Einnahmequelle: Installiert der Gebäudeeigentümer die PV-Anlage selbst oder beteiligt sich daran, generiert er über die Stromlieferungen Einnahmen. Selbst wenn ein externer Betreiber eingebunden ist, kann der Eigentümer über Dachpacht oder Gewinnbeteiligungen finanziell profitieren.
Nutzung von Dachflächen: Ungenutzte Dachflächen werden sinnvoll eingesetzt. Der Eigentümer trägt zur Energiewende bei und verbessert die CO₂-Bilanz des Gebäudes, was z.B. für ESG-Kriterien oder Green Building Zertifizierungen vorteilhaft sein kann.
Kein Verwaltungsaufwand für externe Versorgung: Da der Strom vor Ort produziert und verteilt wird, entfallen für den Eigentümer potenzielle Netzausbaukosten am Gebäudeanschluss, und die Abhängigkeit von externer Energieinfrastruktur reduziert sich. Der Eigentümer kann gemeinsam mit den Mietern von stabileren Nebenkosten profitieren.
Vorteile für Mieter
Geringere Stromkosten: Mieter erhalten Solarstrom vom eigenen Dach in der Regel günstiger als vom herkömmlichen Versorger. Durch wegfallende Netzentgelte und Margen liegt der Mieterstrompreis spürbar unter dem örtlichen Gewerbestromtarif, was insbesondere für energieintensive Betriebe in Mietobjekten Kosten spart.
Keine Investition, trotzdem profitieren: Der Mieter muss keine eigene PV-Anlage installieren, aber profitiert dennoch direkt vom vor Ort erzeugten Strom. Das lohnt sich auch in kürzeren Mietzeiträumen, wo sich eine eigene Anlage nicht rechnen würde.
Beitrag zu Nachhaltigkeit: Durch den Bezug von Solarstrom im Gewerbeobjekt verbessern Mieter ihre Umweltbilanz. Sie können Kunden und Partnern zeigen, dass sie Erneuerbare Energien nutzen, was fürs Marketing und CSR ein Pluspunkt ist.
Wahlfreiheit und Transparenz: Mieterstrom ist freiwillig, Mieter können also entscheiden, ob sie teilnehmen. Sie behalten ihren normalen Stromlieferanten für den Restbedarf und gehen kein Risiko. Die Konditionen (Preis, Vertragslaufzeit) sind transparent im Mieterstromvertrag geregelt, oft ohne Grundgebühr und mit kurzen Kündigungsfristen.
Besonderheiten
Rechtlich ist Mieterstrom ein Energieprodukt, das an einen Mietvertrag gekoppelt ist. Zudem enden Mieterstromverträge automatisch mit Auszug des Mieters, was Rechtssicherheit für beide Seiten schafft.
Bei Mieterstromprojekten sind steuerliche Fallstricke (Gewerbesteuer-„Infizierung“ von Vermietern durch Stromverkauf) zu vermeiden. Hier plant die Regierung Vereinfachungen, damit Vermieter nicht durch das Anbieten von Strom ihren gewerbesteuerlichen Status riskieren. 100% sicher ist man mit der Beauftragung eines externen Betreibers an den man die Dachfläche verpachtet.
Technisch erfordert Mieterstrom pro Wohneinheit/Gewerbeeinheit separate Zähler, oft mit Smart Meter-Technologie, um den lokal bezogenen Strom exakt zu messen. Die Abrechnung muss den Anforderungen des EnWG genügen, was für Vermieter ungewohnt sein kann. Oft werden daher Dienstleister beauftragt, die Abrechnung und Energielieferantenrolle zu übernehmen.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Was ist das eigentlich?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein Modell, das die gemeinsame Nutzung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes mit weniger Bürokratie als beim klassischen Mieterstrom ermöglicht.
Anders als beim Mieterstrom wird hier nicht die vollständige Stromversorgung der Mieter durch den Vermieter übernommen. Jeder Teilnehmer behält weiterhin seinen normalen Stromliefervertrag für Netzstrom und bekommt nur zusätzlich den PV-Strom vom Dach.
Rechtlich wurde GGV durch § 42b EnWG geschaffen und nicht auf Wohngebäude beschränkt. Es gilt also genauso für Bürogebäude, Einkaufszentren oder gemischt genutzte Immobilien. Entscheidend ist, dass die Anlage und die Verbraucher hinter demselben Netzanschluss liegen und der PV-Strom ohne Durchleitung durchs öffentliche Netz an die Verbraucher geht.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Bürokratiefreier als Mieterstrom: Da der Anlagenbetreiber bei GGV nicht als klassischer Stromlieferant für den vollen Bedarf auftritt, entfallen viele Verpflichtungen. Die Vertragsgestaltung ist freier und es müssen keine aufwändigen Stromrechnungen wie im Massengeschäft gestellt werden. Das senkt den administrativen Aufwand erheblich.
Keine Lieferverpflichtung für Reststrom: Der Gebäudestromversorger muss nur den PV-Strom verteilen, aber nicht den vollständigen Strombedarf decken. Für fehlende Energie sorgt jeder Teilnehmer selbst über seinen Stromversorger. Dadurch trägt der PV-Betreiber nicht das Risiko von Stromzukauf oder Ausfällen.
Volle Nutzung von Überschussvergütung: Nicht verbrauchter Solarstrom wird ins Netz eingespeist; die Einspeisevergütung oder Direktvermarktungserlöse gehen an den Anlagenbetreiber. Das heißt, der Betreiber kann doppelt profitieren: von direkten Einnahmen durch Gebäudestromlieferung und von der Vergütung durch das EEG.
Vorteile für Eigentümer
Einfachere Umsetzung: Für Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist GGV attraktiver als Mieterstrom, weil man nicht Energieversorger „spielen“ muss. Das Modell wurde bewusst geschaffen, um Hürden abzubauen und mehr Eigentümer zu motivieren, ihre Dächer für Solarstrom zu nutzen.
Steigerung des Immobilienwerts: Ein Gebäude, das gemeinschaftlich mit Solarstrom versorgt wird, bietet Mietern und Nutzern direkte Nebenkostenvorteile. Das kann die Immobilie attraktiver machen und den Wert erhöhen, da Energiekosten ein wichtiger Standortfaktor sind.
Kein Mieterverhältnis-Risiko: Da GGV-Verträge separat vom Mietvertrag laufen (wenn auch praktisch gekoppelt), beeinflusst das Angebot die Mietverhältnisse kaum. Zieht ein Teilnehmer aus, endet sein Gebäudestromvertrag automatisch ohne zusätzliche Verpflichtungen für Eigentümer. Neue Mieter können einfach hinzugebucht werden.
Kombination mit Förderungen: Eigentümer können weiterhin Einspeisevergütungen oder andere Förderungen in Anspruch nehmen, da der nicht selbst verbrauchte Anteil normal ins Netz geht. Zudem gibt es eventuell regionale Förderprogramme für gemeinschaftliche PV-Nutzung, von denen Eigentümer profitieren könnten.
Vorteile für Mieter
Optionalität: Mieter können an der GGV teilnehmen und erhalten dann Solarstrom vom Dach zu einem reduzierten Preis (typischerweise deutlich unter dem allgemeinen Tarif). Da sie aber ihren bisherigen Stromversorger für den restlichen Bedarf behalten, können sie nichts verlieren.
Kein Aufwand, hohe Transparenz: Die Abrechnung des PV-Stroms erfolgt automatisiert über den Messstellenbetreiber nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel. Für die Mieter ist klar ersichtlich, wie viel Solarstrom sie genutzt haben. Zusätzliche Zählerkosten entstehen kaum, da moderne digitale Zähler ohnehin Pflicht werden und hier nur intensiver genutzt werden.
Umweltbewusstsein ohne Investition: Wie beim Mieterstrom können Mieter ihre CO₂-Bilanz verbessern, ohne selbst Anlagen installieren zu müssen. Gerade Gewerbemieter können ihren Kunden kommunizieren, dass sie anteilig Solarstrom vom Standort beziehen und so Nachhaltigkeitsberichte aufwerten.
Besonderheiten
Die GGV ist erst seit Mai 2024 rechtlich möglich und steckt praktisch noch in den Startlöchern. Netzbetreiber tun sich daher teilweise noch schwer, die neuartigen Messkonzepte abzubilden.
Rechtlich wichtig: Der PV-Strom darf nicht durch ein öffentliches Netz geleitet werden, sondern muss innerhalb der Kundenanlage des Gebäudes bleiben. Damit vermeidet man Netzentgelte und Abgaben auf diesen Strom. Gleichzeitig zahlt aber jeder Teilnehmer seine Netzentgelte für bezogenen Reststrom weiterhin einzeln an den Versorger.
Energieliefer-Contracting
Was ist das eigentlich?
Beim Energieliefer-Contracting übernimmt ein Energiedienstleister (Contractor) die vollständige Versorgung eines Objekts oder Unternehmens mit Nutzenergie. Contracting ist traditionell aus Wärme bekannt, aber zunehmend auch für Strom relevant.
Im Kontext Photovoltaik bedeutet Contracting, dass ein Contractor im Auftrag eines Kunden eine PV-Anlage plant, finanziert, errichtet und betreibt und den erzeugten Strom an den Kunden liefert, in der Regel ergänzt durch benötigten Netzstrom. Der Contractor stellt also die Energieversorgung als Service bereit. Das Modell ähnelt also dem PPA, geht aber deutlich weiter.
Verträge beim Strom-Contracting laufen meist langfristig (z.B. 10-20 Jahre). Anders als bei Mieterstrom oder GGV richtet sich Contracting oft an Einzelkunden oder aber ein Quartier. Der Contractor trägt die Investitionskosten und liefert dem Kunden Energie zu vertraglich festgelegten Konditionen.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Gesicherter Absatzmarkt: Der Contractor hat mit dem Kunden einen festen Abnehmer für den erzeugten Strom über viele Jahre. Damit sind die Einnahmen planbar und das Anlagerisiko minimiert.
Umsatz durch Serviceleistungen: Neben dem Stromverkauf kann der Contractor zusätzliche Services in Rechnung stellen (Wartungspauschalen, Betriebsführung, Optimierungsservices). Dies ermöglicht ein profitables Gesamtgeschäft, nicht nur die Stromerlöse.
Effizienzgewinne: Da der Contractor für die Energieversorgung verantwortlich ist, kann er durch effiziente Betriebsweise der PV-Anlage und ergänzender Technik (Speicher, Backup) Kosten sparen und die Marge erhöhen. Sein Interesse ist ein möglichst hoher PV-Anteil an der Lieferung, um günstigen Sonnenstrom statt teurem Netzstrom zu liefern.
Langfristige Kundenbindung: Ein Contracting-Vertrag bindet den Kunden oft ein bis zwei Jahrzehnte. Das erleichtert Cross-Selling weiterer Dienstleistungen (z.B. Energieberatung, Anlagenupgrade) und schafft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Energieanbietern, da der Kunde in der Laufzeit kaum wechseln kann.
Vorteile für Eigentümer
Kein Aufwand, keine Investition: Der Kunde (Gebäudeeigentümer oder die Firma vor Ort) muss sich weder um Finanzierung noch Installation oder Betrieb der PV-Anlage kümmern. Der Contractor übernimmt alles und liefert einfach Energie. Das spart dem Eigentümer Ressourcen und Kapital für sein Kerngeschäft.
Risikoverlagerung: Technische und wirtschaftliche Risiken (Bauverzögerungen, Anlagenausfall, Leistungsrisiko) trägt der Contractor. Der Eigentümer zahlt nur für die gelieferte Energie. Fällt die PV-Anlage mal aus, muss der Contractor in der Regel Ersatzstrom liefern (je nach Vertragsgestaltung), sodass der Betrieb des Kunden nicht leidet.
Planbare Energiekosten: Durch Contracting hat der Kunde über die Vertragslaufzeit definierte Energiepreise oder Preisformeln, oft mit Einspargarantie gegenüber Normalstrom. Das bietet Kostentransparenz und -kontrolle, ähnlich wie ein PPA. Die Energiekosten werden quasi „geglättet“ und sind langfristig kalkulierbar.
Nutzung neuester Technik: Contractors sind Profis, die neueste PV-Technologien, ggf. Speicher und Steuerungen einsetzen. Der Kunde profitiert von einer modernen Anlage mit hohem Ertrag, ohne selbst Experte sein zu müssen. Upgrades und Wartung übernimmt der Dienstleister, sodass die Anlage über die Laufzeit effizient bleibt.
Klimaschutz ohne Eigenaufwand: Der Eigentümer kann seine CO₂-Bilanz verbessern, indem er sich von einem Contractor mit Solarstrom versorgen lässt. Er trägt aktiv zur Energiewende bei, ohne sich in Energieanlagen einarbeiten zu müssen. Das Modell vereint also Nachhaltigkeit mit Convenience.
Vorteile für Mieter
Kostenvorteile: Die Mieter können indirekt günstigeren Strom beziehen, wenn der Eigentümer die Einsparungen aus dem PV-Contracting weitergibt. Etwa könnten Strom-Nebenkosten in einem Gewerbepark sinken, weil der Contractor Solarstrom liefert.
Zuverlässige Versorgung: Für den Mieter ändert sich wenig, da er normal mit Strom versorgt wird. Der Contractor bzw. der Vermieter stellt sicher, dass jederzeit genug Strom da ist.
Keine Vertragsbindung für Mieter: In der Regel läuft der Contracting-Vertrag zwischen Eigentümer und Contractor. Mieter haben somit keinen zusätzlichen Vertrag, genießen aber die Vorteile (ähnlich wie bei zentraler Wärmeversorgung über Contracting).
Besonderheiten
Energieliefer-Contracting ist vertragsrechtlich komplex. Es müssen Leistungsumfang, Preisgleitklauseln, Wartungsverpflichtungen, Garantien, Laufzeiten und Übernahmeregelungen der Anlage am Vertragsende klar geregelt sein.
Typisch ist auch eine Anpassung an Verbrauchsänderungen: Sinkt oder steigt der Energiebedarf stark, muss der Vertrag flexible Lösungen vorsehen. Anders als PPAs, die oft rein auf Stromlieferung zielen, kann Contracting mehrere Energieformen umfassen (z.B. gleichzeitige Bereitstellung von Wärme/Kälte).
Rechtlich gelten Contractor oft als Energieversorger mit allen Pflichten, wenn sie Endkunden beliefern.
Anlagenpacht
Was ist das eigentlich?
Unter Pachtmodellen in der Photovoltaik versteht man Geschäftsmodelle, bei denen entweder die PV-Anlage selbst gemietet (gepachtet) wird oder die Dach-/Fläche für eine PV-Anlage verpachtet wird.
Im gewerblichen Bereich ist besonders das Mieten einer PV-Anlage von Interesse: Dabei installiert ein Anbieter eine PV-Anlage auf dem Firmendach oder Grundstück, bleibt Eigentümer der Anlage, und der Gewerbekunde pachtet diese Anlage gegen eine regelmäßige Zahlung. Der Pächter darf im Gegenzug den erzeugten Solarstrom selbst nutzen, als wäre es seine eigene Anlage.
Typischerweise zahlt der Kunde eine konstante monatliche Pacht über eine Laufzeit (oft 15-20 Jahre), und danach geht die Anlage in sein Eigentum über.
Vorteile für Verpächter
Sichere Einnahmen: Der Anlagenbetreiber erhält vom Pächter regelmäßige Pachtzahlungen, die vertraglich fixiert sind. Damit hat er eine konstante Rendite auf seine Investition in die PV-Anlage, unabhängig von Wetter oder Strompreisschwankungen.
Steuerliche Vorteile: Für den Verpächter ist die Pacht eine Einnahme aus Vermietung/Verpachtung; er kann Abschreibungen der Anlage steuerlich nutzen. Gleichzeitig muss er sich nicht mit Endkundenabrechnungen herumschlagen, da er ja keine kWh abrechnet, sondern eine feste Rate.
Übergang des Eigentums: Oft wird vereinbart, dass die Anlage nach Vertragsende an den Pächter übergeht (meist zu einem symbolischen Restwert). Bis dahin hat der Verpächter seine Investition plus Gewinn bereits über die Pacht zurückerhalten. Die Übergabe erspart ihm später die Kosten für einen etwaigen Rückbau und schafft Kundenzufriedenheit.
Vorteile für Eigentümer
(Je nach Konstellation ist der Gebäudeeigentümer zugleich der Pächter oder der Verpächter. Wir betrachten hier vor allem den Fall, dass der Gebäudeeigentümer der Nutzer/Pächter der Anlage ist oder zumindest zustimmt.)
Solarstrom ohne Kapitalbindung: Das Unternehmen (Gebäudeeigentümer oder langfristiger Mieter), das die PV-Anlage pachtet, kann sofort eigenen Solarstrom nutzen, ohne Investitionsbudget aufzuwenden. Das schont Liquidität und Kreditlinien.
Eigentumsübergang am Ende: Nach Ablauf der Pachtzeit wird der Eigentümer in vielen Modellen Besitzer der PV-Anlage, oft zu sehr geringen Restkosten. Insbesondere erstklassig gebaute Anlagen können dann noch gut 10 Jahre kostenlosen Strom liefern.
Flexibilität für Mieter: Ist der Nutzer nur Mieter des Gebäudes, kann er dennoch in Absprache mit dem Eigentümer eine PV-Pacht eingehen. Viele Anbieter gestalten die Verträge so, dass bei Umzug oder Auszug Übernahmemöglichkeiten oder vorzeitige Kündigungsoptionen bestehen. Das erlaubt auch Mietern mit mittelfristigen Mietverträgen, PV zu nutzen.
Vorteile für Mieter
Kooperation mit Vermieter: Stimmt der Gebäudeeigentümer zu, kann der Gewerbemieter die Anlage pachten und betreiben (oder den Strom nutzen), ohne das Eigentum am Gebäude zu haben. Er profitiert von niedrigeren Stromkosten und kann den Standort nachhaltiger gestalten, was wiederum dem Vermieter recht ist, da die Immobilie an Wert gewinnt.
Keine Zusatzkosten in Miete umgelegt: Alternativ kann der Vermieter selbst eine PV-Anlage pachten und den erzeugten Strom im Rahmen von Mieterstrom an die Mieter weitergeben.
Grünes Image auch für kleine Mieter: Selbst kleinere Ladenlokale oder Büromieter in einem großen Gebäude können durch ein Pachtmodell indirekt Solarstrom nutzen (über den Eigentümer). Sie können ihren Kunden kommunizieren, Teil eines grünen Gebäudekonzepts zu sein, ohne selbst investiert zu haben.
Besonderheiten
Pachtmodelle erfordern klare vertragliche Regelungen über Verantwortlichkeiten: Wer darf die Anlage betreiben, was passiert bei Schäden, wer trägt Versicherung und Haftung?
Wichtig ist auch die steuerliche Behandlung: Vermieter müssen aufpassen, dass Pachteinnahmen oder Stromlieferungen nicht zur „Gewerblichkeit“ führen, was bei reinem Anlagenleasing aber in der Regel unkritisch ist.
Ein weiterer Punkt ist die Vertragsdauer: Meist 15-20 Jahre, was nahe der Lebensdauer der Anlage liegt. Unternehmen sollten daher einschätzen, ob sie so lange an dem Standort aktiv sein werden.
Zusammenfassung
Für Flächeneigentümer ergeben sich viele Möglichkeiten auch ohne eigene Investitionen von günstigem Strom aus Photovoltaikanlagen zu profitieren. Es lohnt sich mit Experten für Anlagenbetrieb auszutauschen, die eigene Situation wirtschaftlich und steuerrechtlich zu beleuchten und das richtige Modell zu entwickeln um Zusatzeinnahmen zu generieren, Steuerlast zu mindern und Flächen aufzuwerten.
Frage uns gern an für erste Einschätzungen an, wir vermitteln Dir an die für Ihre Vorhaben am besten geeigneten Partner.