Solarpflicht in Deutschland (2026)
Einleitung
In 2026 haben immer mehr Bundesländer und auch vereinzelte Kommunen eine Pflicht implementiert Photovoltaikanlagen zu realisieren. In diesem Artikel zeigen wir welche Regel gelten, welche Chancen sie bietet und wie man Vorgaben erfolgreich und gewinnbringend umsetzt.
EU Regelungen
Während die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sind, gibt es sogar EU-weite Regelungen. Die EU gibt ihren Mitgliedsländern also schon vor, welche Regelungen mindestens umgesetzt werden müssen. Basis dafür ist der Artikel 10 der Gebäuderichtlinie (Link). In Absatz 3 ist etwa geregelt, dass bis zum 31.12.2026 die Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Gebäude sowie alle neuen Nichtwohngebäuden ab 250qm Gesamtnutzfläche umgesetzt werden muss.
Im Klartext bedeutet das: Neubau ist schon heute nicht mehr ohne Photovoltaik planbar!
Interessanter ist die Umsetzung von Photovoltaik im Bestand. Denn für bestehende öffentliche Gebäude gilt die entsprechende Regelung ebenfalls ab Ende 2027. Zunächst auf Gebäude mit mindestens 2000qm Nutzfläche. Jedes Jahr sinkt dann die Nutzflächengrenze, bis zum 31.12.2028 gilt die Regelung bereits für mindestens 750 qm und ab 2029 schon bei mindestens 250qm.
Bei nicht-öffentlichen Nichtwohngebäuden gelten vergleichbare Regeln sobald Sanierung oder umfassende Baumaßnahmen vorgenommen werden.
Besonders ist, dass im Gesetzestext für öffentliche Gebäude keine weiteren Anforderungen formuliert sind. Für die Umsetzung der Maßnahmen bedarf es daher keiner sonstigen Sanierung oder Baumaßnahmen.
Öffentliche Träger müssen also schon heute Photovoltaikmaßnahmen planen um diese mit anderen Sanierungsarbeiten zu kombinieren. So fallen beispielsweise hohe Kosten für die Einrüstung von Gebäuden nur einmal an.
Spätestens 2029 müssen zudem auch neue Parkplätze mit Photovoltaik überdacht werden. Smarte Carportlösungen die sich mit Ladeinfrastruktur kombinieren lassen stehen dafür schon heute bereit
Solarpflicht je nach Bundesland
Wo gilt die Solarpflicht in 2026 noch NICHT? Vier Bundesländer haben noch keine Vorgaben umgesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Bundesländer bereiten aber entsprechende Gesetze vor, weswegen davon auszugehen ist, dass diese in 2026 oder 2027 hinzukommen werden.
Wichtiger Hinweis: gesetzliche Regelierung ist ein kontinuierlicher Prozess und beruhen auf den jeweiligen veröffentlichen Gesetzen Stand 01/2026. Klimaten übernimmt daher keine Gewähr für die Angaben, sie dienen allein zur Übersicht, für verbindliche Aussagen sprechen Sie uns gern direkt an.
Baden-Württemberg
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 35 Stellflächen
Neubau: Immer
Bestand: Bei Sanierungen
Umfang: mindestens 60% der Dachfläche oder 60 Wp pro Quadratmeter Dachfläche
Ausnahme: Nutzflächen unter 50qm und fehlende Eignung der Dächer (muss nachgewiesen werden)
Bayern
Betroffen sind
Art der Immobilie: Nichtwohngebäude ab 50qm Dachfläche
Neubau: Soll-Vorschrift für Wohngebäude
Bestand: Soll-Vorschrift bei Sanierung
Umfang: keine Vorgaben
Ausnahme: Spezielle Immobilien wie Gewächshäuser, Garagen, Traglufthallen oder temporärer aufgestellten Gebäuden
Berlin
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: Im Neubau mindestens 30% der Bruttodachfläche, im Bestand mindestens 30% der Nettodachfläche
Ausnahme: Denkmalgeschützte Gebäude mit unter 50qm Dachfläche, Gebäude mit ausschließlich komplett nach Norden ausgerichteten Dachflächen
Brandenburg
Betroffen sind
Art der Immobilie: Nichtwohngebäude
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: keine Vorgabe
Ausnahme: Gebäude mit unter 50qm Dachfläche
Bremen
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: mindestens 50% der Dachfläche
Ausnahme: Gebäude mit unter 50qm Dachfläche, Alternativ kann Solarthermie installiert werden
Hamburg
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: Im Neubau mindestens 30% der Bruttodachfläche, im Bestand mindestens 30% der Nettodachfläche
Ausnahme: Gebäude mit unter 50qm Dachfläche, technische Unmöglichkeit oder Nicht-Vertretbarkeit (muss nachgewiesen werden)
Hessen
Betroffen sind
Art der Immobilie: Landeseigene Immobilien, Parkplätze ab 50 Stellplätzen
Neubau: Immer
Bestand: Immer
Umfang: 1.5 kWp pro Stellplatz
Ausnahme: Keine
Niedersachsen
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: Im Neubau mindestens 50% der Dachfläche
Ausnahme: Gebäude mit unter 50qm Dachfläche, technische Unmöglichkeit oder Nicht-Vertretbarkeit (muss nachgewiesen werden), Alternativ kann Solarthermie installiert werden
Nordrhein-Westfalen
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 35 Stellplätzen
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: Im Neubau mindestens 30% der Bruttodachfläche, im Bestand mindestens 30% der Nettodachfläche
Ausnahme: Gebäude mit unter 50qm Dachfläche, technische Unmöglichkeit oder Nicht-Vertretbarkeit (muss nachgewiesen werden), Alternativ kann Solarthermie installiert werden
Rheinland-Pfalz
Betroffen sind
Art der Immobilie: Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 50 Stellplätzen
Neubau: Immer, Wohngebäude müssen zudem PV ready sein (Lastreserven müssen ausreichen)
Bestand: bei Sanierung oder Umbaumaßnahmen
Umfang: Keine Angaben
Ausnahme: Gebäude mit unter 100qm Dachfläche, technische Unmöglichkeit oder Nicht-Vertretbarkeit (muss nachgewiesen werden)
Saarland
Betroffen sind
Art der Immobilie: Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 35 Stellplätzen
Neubau: Immer
Bestand: bei Sanierung
Umfang: mindestens 60% der Dachfläche
Ausnahme: Gebäude mit unter 100qm Dachfläche
Schleswig-Holstein
Betroffen sind
Art der Immobilie: Wohn- und Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 70 Stellplätzen
Neubau: Immer
Bestand: bei Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden
Umfang: die vollständige Dachfläche muss genutzt werden
Ausnahme: Alternativ kann Solarthermie installiert werden
Chancen der Solarpflicht
Da die Solarpflicht in der Regel bei Neubauten oder in der Sanierung Pflicht ist, fallen bei kluger Planung die Kosten für Einrüstung und Materialverbringung nur einmal an. Je nach den Gegebenheiten vor Ort können diese Blöcke einen signifikante Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Man kann seine Photovoltaikanlage also verhältnismäßig günstig realisieren.
Generell gilt: Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zum Eigenverbrauch verringert die Stromkosten für die Nutzer der Immobilie. Das bedeutet aber auch eine interessante Einnahmequelle, denn Solarstrom hat besonders niedrige Gestehungskosten. Der Eigenverbrauch als Eigentümer oder Verkauf direkt an den Mieter bietet daher eine attraktive Rendite.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vermarktung, bei Mehrfamilienhäusern oder Quartieren eignet sich insbesondere die Umsetzung mit einem Mieterstromkonzept oder der Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Bei Gewerbe- und Industrieobjekten lassen sich Power Purchase Agreements schließen. Außerdem kann auch nur das Dach an einen Betreiber verpachtet werden, etwa wenn man sich die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage sparen möchte oder man aufgrund der eigenen Gesellschaftstruktur eine gewerbliche Infizierung vermeiden möchte.
Letztlich kann bei einem einfachen Dachgeschossausbau auch nur der Strombedarf des obersten Eigentümers gedeckt werden und so signifikant Geld gespart werden.
Die richtige Umsetzung
Wir sehen, je nach Objekt sind unterschiedliche Anlagentypen im Betrieb besser geeignet. Für jedes Modell arbeitet Klimaten mit deutschlandweiten Marktführern als Partner zusammen. Im direkten Gespräch ermitteln wir den richtigen Partner und vermitteln.
Bis zum Betrieb braucht es aber eine kompetente Umsetzung.
Dazu gehört eine Anlagenplanung. Was kann wie sinnvoll auf der gegebenen Fläche realisiert werden? Wie erreicht man maximale Erträge? Lohnt sich ein Speicher oder passt dieser nicht zum Lastprofil? Sollte man Ladeinfrastruktur kombinieren und wie lässt sich das richtig einbinden. Es geht um eine hanzheitliche Lösung für die individuellen Herausforderungen.
Das Projekt muss zusätzlich vernünftig geplant werden. Enge Hersteller- und Händlerbeziehungen sowie ein gutes Netzwerk an Partnern in der Baustelleneinrichtung und Materialverbringung bringen das optimale Resultat in der Beschaffung. Enge Beziehungen zu Netzbetreibern und Kenntnis der jeweiligen TAB ermöglichen ebenfalls eine Anlagenoptimierung, die nicht jeder Installateur realisieren kann.
Letztlich kommt es auf eine hervorragende Installation an, wie lange die Anlage betrieben werden kann. Dieser Aspekt hat somit signifikanten Einfluss wie profitable die Anlage ist. Gute Installation zeigt sich in der Regel im Detail die für Laien oft unsichtbar bleiben und ausgezeichnete Installateure können im Detail aufzeigen, wie sie beispielsweise eine hohe Qualität in der Kabelführung realisieren.
Bei Interesse plant und installiert Klimaten Anlagen, je nach Bedarf helfen unsere Partner bei diesen Projekten. Schreiben Sie uns an oder rufen Sie durch!

